AGB & Buchungsbedingungen der PMO Academy

1. Geltungsbereich und B2B-Ausrichtung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Buchungen von Teilnahmeplätzen an Veranstaltungen der PMO Academy bei der Nordantech Solutions GmbH.

Das Angebot der PMO Academy richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Zielgruppe des Angebots.

Mit Absenden einer Buchung bestätigt der Besteller, die Buchung in Ausübung seiner gewerblichen, selbstständigen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit bzw. für ein Unternehmen oder eine Organisation vorzunehmen.

Die Angabe eines Unternehmens bzw. einer Organisation ist im Buchungsprozess verpflichtend. Der Veranstalter ist berechtigt, im Zweifelsfall einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft bzw. der beruflichen Veranlassung der Buchung zu verlangen.

Die Person, die eine Buchung für ein Unternehmen oder eine Organisation vornimmt, erklärt, zur Vornahme der Buchung entsprechend bevollmächtigt zu sein.

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Veranstalter und Vertragspartner

Veranstalter und Vertragspartner ist:

Nordantech Solutions GmbH
Kehrwieder 9
20457 Hamburg
Deutschland

Geschäftsführer:
Dr. Jonas Steeger
Arne Brenneisen

E-Mail: info@nordantech.com
Telefon: +49 40 67559001

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 141657
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE319090453

Nachfolgend „Veranstalter“ genannt.

3. Gegenstand der Veranstaltung

Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme an der jeweils gebuchten Veranstaltung der PMO Academy.

Art, Inhalt, Termin, Veranstaltungsort, Umfang und gegebenenfalls weitere Leistungsbestandteile ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Veranstaltungsbeschreibung sowie der Buchungsbestätigung.

Eine Buchung kann einen oder mehrere Teilnahmeplätze umfassen.

Zum Leistungsumfang können insbesondere Schulungs- und Veranstaltungsinhalte, Unterlagen sowie die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an einem vorgesehenen Online-Examen gehören.

4. Buchung und Vertragsschluss

Die Darstellung von Veranstaltungen und verfügbaren Teilnahmeplätzen auf der Website stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

Mit Absenden des Buchungsformulars gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die ausgewählten Teilnahmeplätze ab.

Vor Absenden der Buchung hat der Besteller die Möglichkeit, seine Angaben zu überprüfen und zu korrigieren.

Eine gegebenenfalls automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt zunächst lediglich den Eingang der Buchung und stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.

Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande.

Die Buchungsbestätigung wird in der Regel elektronisch an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

Die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Besteller im Buchungsprozess zur Verfügung gestellt und können gespeichert bzw. abgerufen werden.

Vertragssprache ist Deutsch.

5. Buchung mehrerer Teilnahmeplätze und Teilnehmerdaten

Mit einer Buchung können mehrere Teilnahmeplätze gebucht werden.

Die teilnehmenden Personen müssen zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht abschließend feststehen. Teilnahmeplätze können zunächst als offene Plätze gebucht werden.

Die Teilnehmerdaten können nachträglich ergänzt bzw. geändert werden.

Der Besteller ist dafür verantwortlich, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Teilnehmerdaten rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

Der Besteller stellt sicher, dass er zur Übermittlung der Teilnehmerdaten berechtigt ist und die betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer Daten durch den Veranstalter informiert werden.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung des Veranstalters.

6. Preise und Zahlung

Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Buchung angezeigte und in der Buchungsbestätigung bestätigte Preis.

Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf Rechnung.

Nach der Buchung kann eine Proforma-Rechnung als PDF zur Verfügung gestellt werden. Die Proforma-Rechnung stellt keine umsatzsteuerliche Rechnung dar.

Die umsatzsteuerlich wirksame Rechnung wird gesondert übermittelt.

Soweit auf der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Erfolgt die Buchung weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, ist der Rechnungsbetrag spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn fällig.

Im Fall des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7. Early-Bird-Preise und Rabattcodes

Für bestimmte Veranstaltungen kann ein begrenztes Kontingent zu einem vergünstigten Early-Bird-Preis angeboten werden.

Der Early-Bird-Preis gilt ausschließlich, solange das hierfür vorgesehene Kontingent verfügbar ist.

Maßgeblich ist die Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung.

Innerhalb einer Buchung erfolgt keine Mischkalkulation zwischen Early-Bird- und regulären Preisen, sofern im Buchungsprozess nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen wird.

Rabattcodes können nur innerhalb ihres jeweiligen Gültigkeitszeitraums und unter den für den Rabattcode vorgesehenen Voraussetzungen eingelöst werden.

Rabattcodes können insbesondere hinsichtlich bestimmter Veranstaltungstermine, der Anzahl möglicher Einlösungen oder anderer Kriterien beschränkt sein.

Eine nachträgliche Anrechnung oder Verrechnung eines Rabattcodes auf eine bereits abgeschlossene Buchung ist ausgeschlossen.

8. Stornierung durch den Besteller

Der Besteller kann eine Buchung ganz oder hinsichtlich einzelner Teilnahmeplätze stornieren.

Die Stornierung muss in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.

Stornierungen können an folgende Adresse gerichtet werden: support@nordantech.com

Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Veranstalter.

Bei einer Stornierung fallen folgende Stornierungsentgelte an:

  • mindestens 60 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung,
  • 59 bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Teilnahmegebühr für die stornierten Plätze,
  • 29 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der vereinbarten Teilnahmegebühr für die stornierten Plätze,
  • ab 13 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr für die stornierten Plätze,
  • bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung: 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr.

Dem Besteller bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter durch die Stornierung überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als das berechnete Stornierungsentgelt entstanden ist.

Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm durch die Stornierung ein höherer Schaden entstanden ist. Ein über das jeweilige Stornierungsentgelt hinausgehender Schaden wird jedoch nur geltend gemacht, soweit dieser konkret nachgewiesen wird.

Bei einer Teilstornierung gelten die genannten Regelungen ausschließlich für die stornierten Teilnahmeplätze.

Der für die verbleibenden Teilnahmeplätze bereits vereinbarte Preis bleibt grundsätzlich unverändert.

Das Recht zur kostenfreien Benennung einer Ersatzperson gemäß Abschnitt 10 bleibt unberührt.

9. Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin

Eine Umbuchung einer bestehenden Buchung auf einen anderen Veranstaltungstermin ist bis einschließlich 60 Kalendertage vor Beginn des ursprünglich gebuchten Veranstaltungstermins möglich.

Die Umbuchung bedarf der Abstimmung mit dem Veranstalter und setzt voraus, dass für den gewünschten Ersatztermin ausreichend freie Teilnahmeplätze verfügbar sind.

Eine erstmalige Umbuchung innerhalb dieser Frist erfolgt kostenfrei.

Der ursprünglich vereinbarte Teilnahmepreis sowie ein für die ursprüngliche Buchung wirksam gewährter Rabatt bleiben bei dieser Umbuchung grundsätzlich erhalten.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

Eine weitere Umbuchung bedarf einer individuellen Vereinbarung mit dem Veranstalter.

Wird eine Umbuchung weniger als 60 Kalendertage vor dem ursprünglich gebuchten Veranstaltungstermin beantragt, besteht kein Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung. In diesem Fall kann die Änderung als Stornierung der bisherigen Buchung gemäß Abschnitt 8 und als neue Buchung behandelt werden.

10. Teilnehmerwechsel und Ersatzpersonen

Ein bereits gebuchter Teilnahmeplatz kann grundsätzlich auf eine andere geeignete Person desselben Bestellers bzw. Unternehmens übertragen werden.

Die Benennung einer Ersatzperson ist bis zum Beginn der Veranstaltung grundsätzlich kostenfrei möglich.

Der Veranstalter ist möglichst frühzeitig über den Teilnehmerwechsel zu informieren und erhält die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Angaben zur Ersatzperson.

Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson gegebenenfalls bestehende fachliche oder organisatorische Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

Ein Teilnehmerwechsel stellt keine Stornierung im Sinne von Abschnitt 8 dar.

11. Absage oder Verlegung durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:

  • Erkrankung oder sonstigem unvorhersehbaren Ausfall einer für die Veranstaltung wesentlichen und nicht angemessen ersetzbaren Person,
  • Ausfall oder kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsorts,
  • behördlichen Anordnungen oder gesetzlichen Einschränkungen,
  • höherer Gewalt oder sonstigen vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen, die eine Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen,
  • einer nicht ausreichenden Teilnehmerzahl.

Eine Absage wegen nicht ausreichender Teilnehmerzahl soll grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.

Der Veranstalter wird den Besteller über eine Absage oder erhebliche Verlegung unverzüglich informieren.

Bei vollständiger Absage einer Veranstaltung kann der Besteller zwischen der Erstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren und – soweit verfügbar – einer kostenfreien Umbuchung auf einen angebotenen Ersatztermin wählen.

Bei einer erheblichen Verlegung des Veranstaltungstermins wird dem Besteller ebenfalls die Möglichkeit eingeräumt, den Ersatztermin anzunehmen oder von der betroffenen Buchung kostenfrei zurückzutreten.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung in Abschnitt 18.

12. Änderungen von Ablauf, Inhalten, Trainern und Veranstaltungsräumen

Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlichem Grund Änderungen am Ablauf einer Veranstaltung vorzunehmen, soweit dadurch der Gesamtcharakter und die wesentlichen Inhalte der gebuchten Veranstaltung nicht erheblich verändert werden.

Dies betrifft insbesondere:

  • die Reihenfolge einzelner Programmpunkte,
  • zeitliche Anpassungen innerhalb des Veranstaltungstags,
  • den Einsatz eines fachlich geeigneten Ersatztrainers oder Referierenden,
  • den Wechsel von Veranstaltungsräumen am Veranstaltungsort,
  • vergleichbare organisatorische Anpassungen.

Der Veranstalter wird wesentliche Änderungen nach Möglichkeit rechtzeitig kommunizieren.

Ein Anspruch auf Durchführung durch eine bestimmte Trainerin, einen bestimmten Trainer oder eine bestimmte referierende Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart wurde.

Wesentliche Änderungen des Leistungscharakters oder eine erhebliche Terminverlegung richten sich nach Abschnitt 11.

13. Online-Examen und Zertifikat

Soweit für die gebuchte Veranstaltung ein Online-Examen vorgesehen ist, ist die Teilnahme daran freiwillig.

Die Möglichkeit zur erstmaligen Teilnahme an dem vorgesehenen Examen ist vollständig in der Teilnahmegebühr enthalten. Eine zusätzliche Prüfungsgebühr wird hierfür nicht erhoben.

Die Entscheidung, nicht am Examen teilzunehmen, hat keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Teilnahmegebühr und begründet keinen Anspruch auf teilweise Erstattung oder Minderung der Teilnahmegebühr.

Das Bestehen des Examens kann nicht garantiert werden.

Ein Zertifikat über das erfolgreiche Bestehen des Examens wird nur ausgestellt, wenn die für das jeweilige Examen geltenden Bestehensvoraussetzungen erfüllt sind.

Die wesentlichen Prüfungsbedingungen und Bestehenskriterien werden den Teilnehmenden spätestens vor Durchführung des Examens bekannt gegeben. Das Examen kann in der Regel im Anschluss an den zweiten Veranstaltungstag oder innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veranstaltungsende abgelegt werden.

Soweit Wiederholungsprüfungen angeboten werden, richten sich deren Voraussetzungen und gegebenenfalls anfallende zusätzliche Kosten nach den hierfür gesondert bekannt gegebenen Bedingungen.

14. Warteliste

Ist ein Veranstaltungstermin ausgebucht, kann der Veranstalter die Möglichkeit zur Eintragung in eine Warteliste anbieten.

Die Eintragung in eine Warteliste ist unverbindlich und kostenfrei.

Sie stellt weder eine Buchung noch eine Reservierung dar und begründet keinen Anspruch auf einen Teilnahmeplatz.

Wird ein Platz frei, kann der Veranstalter Personen auf der Warteliste über die Verfügbarkeit informieren oder ihnen die Möglichkeit zur Buchung anbieten.

Ein Vertrag kommt auch in diesem Fall erst nach Maßgabe von Abschnitt 4 zustande.

15. Teilnahme und Verhalten bei der Veranstaltung

Teilnehmende haben die organisatorischen und sicherheitsbezogenen Hinweise des Veranstalters, der Trainer sowie des Veranstaltungsorts zu beachten.

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende bei erheblichen Störungen des Veranstaltungsablaufs, Gefährdung anderer Personen, schwerwiegendem unangemessenem Verhalten oder erheblichen Verstößen gegen berechtigte organisatorische Anweisungen von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

Soweit nach den Umständen angemessen, wird einem Ausschluss zuvor eine Aufforderung zur Unterlassung des betreffenden Verhaltens vorausgehen.

Gesetzliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt.

16. Urheberrecht und Nutzungsrechte an Veranstaltungsunterlagen

Sämtliche vom Veranstalter bereitgestellten Schulungs-, Prüfungs- und Veranstaltungsunterlagen sowie sonstigen Inhalte können urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt sein.

Die Unterlagen werden den Teilnehmenden ausschließlich für die eigene persönliche und berufliche Nutzung im Zusammenhang mit der Teilnahme an der PMO Academy zur Verfügung gestellt.

Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters ist es insbesondere nicht gestattet, die Unterlagen vollständig oder in wesentlichen Teilen:

  • öffentlich zugänglich zu machen,
  • zu veröffentlichen,
  • an nicht teilnehmende Dritte weiterzugeben,
  • kommerziell zu verwerten,
  • systematisch zu vervielfältigen oder
  • für die Durchführung eigener Schulungen oder Trainings zu verwenden.

Die Anwendung der im Rahmen der PMO Academy erworbenen Kenntnisse und Methoden im eigenen beruflichen Tätigkeitsbereich bleibt hiervon unberührt.

Ton-, Bild-, Video- oder Bildschirmaufzeichnungen der Veranstaltung oder wesentlicher Veranstaltungsinhalte sind ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.

17. Vertraulichkeit unter Teilnehmenden

Im Rahmen der Veranstaltung können Teilnehmende Erfahrungen und Beispiele aus ihrer beruflichen Praxis austauschen.

Die Teilnehmenden sind angehalten, Informationen anderer Teilnehmender oder Unternehmen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder deren Vertraulichkeit sich erkennbar aus den Umständen ergibt, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

Der Veranstalter verlangt von Teilnehmenden nicht, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Unternehmensinformationen offenzulegen.

Jeder Teilnehmende ist selbst dafür verantwortlich, bei eigenen Beiträgen die für ihn geltenden Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten zu beachten.

18. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

Der Veranstalter haftet ebenfalls unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

19. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit Buchung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen zu Art, Umfang, Zwecken, Rechtsgrundlagen und Dauer der Verarbeitung sowie zu den Rechten betroffener Personen enthält die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung der Nordantech Solutions GmbH.

20. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Für eine bestehende Buchung gelten grundsätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung. Eine spätere Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verändert bereits abgeschlossene Verträge nicht ohne entsprechende Vereinbarung.

Stand: 31. August 2026